Rhein-Kreis Neuss: Großraum- und Schwertransporte

Inhaltverzeichnis

Als Großraum- und Schwertransporte bezeichnet man den Verkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Diese kann bedarfsweise als Einzel- oder Dauererlaubnis/ -ausnahmegenehmigung erteilt werden. 3 der StVO ist geregelt, dass Fahrzeuge und Züge, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, eine Erlaubnis benötigen. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

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Zudem wird unter Dokumente auch noch der "Fax-Antrag" bereit gestellt. Bitte beachten Sie, dass es im Zuge der genannten Verfahrensänderung, auch zu einer verzögerten Bearbeitung der Anträge kommen kann. Die absenkbaren Einheiten sind ideal für Brückenunterfahrungen und für spezielle Lasten. Als zertifiziertes Unternehmen bringen wir Ihr Gut ohne Verzögerungen an den Bestimmungsort. Mit nutzlastoptimierten Aufliegern bieten wir eine maximale Zeit- und Kosteneffizienz.

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Auflagen für Großraum- und Schwertransporte

3, dass der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, eine Erlaubnis benötigen. Ergibt sich die Überschreitung dagegen erst aus der Ladung, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. Sie weichen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und zum Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab und dürfen daher im öffentlichen Straßenverkehr nur mit besonderen Erlaubnissen oder Ausnahmegenehmigungen durchgeführt werden.

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Nur in der Nacht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr dürfen Verfrachtungen durchgeführt werden, wenn beispielsweise ein Container die Breite von 3,20 Metern übertrifft. Hierfür muss eine Genehmigung vom zuständigen Ordnungsamt eingeholt werden. Auch geben Containermaße und -gewicht den Ausschlag, ob der Frachtguttransport von Schwertransportbegleitfahrzeugen, der Polizei oder von beiden eskortiert werden muss. Ebenso gibt es Zeiten, in denen überhaupt kein Schwertransport durchgeführt werden darf, beispielsweise während der Ferienzeit auf bestimmten Bundesautobahnen.

Die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, einer Erlaubnis. VEMAGS® (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) ist das bundeseinheitliche Programm zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes. Hier werden alle erforderlichen Daten durch die Antragsteller online eingegeben.

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Außerdem bedarf es einer Genehmigung, wenn die Ladung des Transportes die allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreitet. Bei Fahrzeugen, die die allgemein zugelassen Grenzen tatsächlich überschreiten ist bei Antragstellung grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 70 StVZO vorzulegen. Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.

So kann sichergestellt werden, dass der Verkehr entsprechend koordiniert wird, Hindernisse überwacht werden und der Transport gestoppt wird, um Schäden oder einen Unfall zu vermeiden. Handelt es sich hingegen um einen konkreten Fall mit Ort- und Zeitangaben, wird eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragt. Ohne Genehmigung dürfen die gesetzlich zugelassenen Grenzen bei Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichten nicht überschritten werden; Straßen und Brücken dürfen daher mit Lkw bis maximal 44 Tonnen befahren werden. Bei einem Großraum- und Schwertransport muss im Rahmen der komplexen Streckenplanung ein Nachweis erfolgen, dass sich die ausgewählte Strecke für diesen Transport eignet. Durch die höhere Verwaltungsbehörde erfolgt eine Überprüfung, ob und ggf.

Bei Durchführung von Großraum- und Schwertransporten, die bereits bauartbedingt von den Vorschriften der StVO abweichen, muss eine Genehmigung nach § 29 Absatz 3 StVO ausgestellt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist zwingend eine Ausnahmegenehmigung für das Kraftfahrzeug nach § 70 StVZO. Darüber hinaus ist es https://www.schwertransport.de/ zwingend erforderlich, dass es sich bei der Ladung um eine unteilbare Ladung handelt. Eine solche Genehmigung ist maximal gültig bis zum folgenden Monat. Hierzulande ist jedoch der Besitz einer Dauergenehmigung durch Schwertransportunternehmen üblich.

Für LKW über 7,5 t und für alle kleineren LKW mit Anhängern gilt ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot und eine Fahrzeitbeschränkung durch die Ferienreiseverordnung. Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts ist für Firmen und Personen zuständig, die Ihren Betriebssitz/Wohnsitz in einer kreisangehörigen Gemeinde haben oder dessen Transporte in einer kreisangehörigen Gemeinde beginnen oder enden. Ausnahmegenehmigung ist die Behörde, in deren Bereich der Transport beginnt, oder sich der Firmensitz befindet. Anträge sind bei den Kreisverwaltungsbehörden zu stellen, von denen der Transport seinen Ausgang nimmt, oder die Firma ihren Sitz hat. Seitens der Bezirksregierung Düsseldorf (hier in der Funktion als sog. Bündelungsbehörde“, siehe oben), sind im „Anhörungsverfahren“ ggf.

Der Antrag kann bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden, in deren Bezirk das den Transport durchführende Unternehmen entsprechend § 13 Handelsgesetzbuch seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Alternativ kann er auch bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden, in deren Bezirk die erlaubnispflichtige Fahrt beginnt. Die Fahrt und das Abstellen eines Hubwagens auf der Fahrbahn sind grundsätzlich genehmigungsfrei. Sobald aber etwas für den Verkehrsraum "Artfremdes", wie beispielsweise die Arbeit mit einem Hubarm ausgeführt wird, oder eine Arbeitsbühne auf einem Gehweg abgestellt werden soll, bedarf es einer Genehmigung.

Wird bei einem Frachtguttransport die gesetzlich vorgegebene Abmessung, das Gesamtgewicht oder beides überschritten, fällt er in die Kategorie von Schwertransporten. Für diese Art von Beförderungen sieht der Gesetzgeber die Erteilung einer Genehmigung vor, die in § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung festgelegt ist. Benötigt wird zudem noch eine Ausnahmegenehmigung, verankert im § 70 der StVZO. Diese kennzeichenbezogenen Genehmigungen können aufgrund eines vom Technischen Überwachungsverein erstellten Gutachten für Zugmaschinen und Aufleger erteilt werden.